Altmusikant, Altmusikantin
Wenn eine Person eine Mitgliedschaft von zumindest 30 Jahren aufweist, wird ihr von der Musikkapelle Roppen die vereinsinterne Auszeichnung Altmusikant bzw Altmusikantin verliehen. Dies dient in erster Linie der Würdigung besonderer Verdienste um die Musikkapelle Roppen, andererseits wird Personen das Ehrenhorn der Musikkapelle Roppen verliehen und es folgen Einladungen zu diversen kameradschaftlichen Veranstaltungen.
aktive Altmusikanten:
